ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei
Geschlechts.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EDOST Fahrschul-Betriebs-GmbH (in der
Folge kurz als „Übungsplatzbetreiber“ bezeichnet) gelten für alle schriftlichen,
datenelektronischen (E-Mail, Internet) und telefonischen Buchungen und werden mit jeder
Buchung anerkannt. Der Übungsplatzbetreiber behält sich Änderungen der AGB vor.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Handelt es sich bei dem Kunden um eine/n Verbraucher/in im Sinne des § 1 KSchG, so sind ihm
diese Geschäftsbedingungen vor Abschluss des Vertrags nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Übungsplatzbetreiber den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich (vor Ort) oder fernmündlich
(telefonisch oder im Internet) erfolgen.
Der Vertrag kommt durch formlose Annahme zustande.
3. Nutzungsbedingungen
- Auf dem Übungsplatz gilt die Straßenverkehrsordnung.
- Anweisungen von Mitarbeitern des Übungsplatzbetreibers ist unbedingt Folge zu leisten.
- Bei groben Verstößen gegen diese Anordnung oder die Regeln der StVO können Kunden – ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises – vom Übungsplatz verwiesen werden.
- Der Übungsplatzbetreiber behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht auf (Rest-)Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung besteht, ohne Rückerstattung des Kaufpreises, von der Nutzung des Übungsplatzes auszuschließen.
- Bei Fahrten mit Moped oder Motorrad muss der Fahrer eine ausreichende Schutzausrüstung tragen: Jedenfalls Helm, Motorradhandschuhe, feste, geschlossene Schuhe (keine Flip-Flops, Sandalen, Schlapfen oder Ballerinas), lange Hose und Jacke, um Beine und Arme zu bedecken. Der Übungsplatzbetreiber empfiehlt dringend das Tragen einer Motorradkombi mit Protektoren und weißt darauf hin, dass es im Falle eines Unfalls ohne ausreichende Schutzkleidung zu deutlich schwereren Verletzungen kommen kann. Der Übungsplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die aufgrund von mangelnder Schutzkleidung oder Ausrüstung entstehen.
- Das Trainieren am Übungsplatz ist nur mit zugelassenen Fahrzeugen erlaubt, welche:
- zugelassen sind
- verkehrs- und betriebssicher sind
- von den Führerscheinklassen AM, A oder B umfasst sind (umgangssprachlich: Mopeds, Motorräder, PKWs)
- Der Kauf eines Tickets berechtigt zur einmaligen Einfahrt auf den jeweiligen Teil des Übungsplatzes (einerseits„Prüfungsübungen B“ – südliche Einfahrt – oder „Fahrübungsplatz“ andererseits – nördliche Einfahrt). Eine wiederholte Einfahrt nach Verlassen des Übungsplatzes ist nicht möglich. Es gibt keine Zeitbegrenzung für die Dauer zwischen Ein- und Ausfahrt.
- Die Einfahrt mit einem Ticket „Prüfungsübungen B“ in den kleineren Teil des Übungsplatzes ist Montag bis Sonntag von 0–24 Uhr möglich.
- Die Einfahrt mit einem Ticket „Fahrübungsplatz“ in den größeren Teil des Übungsplatzes ist zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag–Freitag: 18–22 Uhr
- Samstag: 13–22 Uhr
- Sonntag: 8–22 Uhr
- Der Kauf eines Tickets „Prüfungsübungen B“ erlaubt die Benutzung des kleineren Teils des Übungsplatzes, auf dem die „Übungen im verkehrsfreien Raum“ lt. „Handbuch für die praktische Fahrprüfung“ des Verkehrsministeriums aufgestellt sind:
- Verzögerung und Halt
- Umkehren (Reversieren)
- Parklücke (Parallelparken)
- Garage
- Slalom und Tor
- Der Kauf eines Tickets „Fahrübungsplatzes“ erlaubt die Benutzung des größeren Teils des Übungsplatzes. Auf diesem sind für die Klasse B die „Übungen im verkehrsfreien Raum“ lt. „Handbuch für die praktische Fahrprüfung“ des Verkehrsministeriums aufgestellt:
- Verzögerung und Halt
- Umkehren (Reversieren)
- Parklücke (Parallelparken)
- Garage
- Slalom und Tor
- Weiters befinden sich auf dem Fahrübungsplatz ein Schaltkarree und ein Achter.
Weiters sind im nördlichen Teil die Übungen für die Klassen A1, A2, A, Code 111 und AM aufgestellt.
- Leitkegel und Stangen dürfen verwendet werden. Nach Benützung sind sie wieder auf die ursprüngliche Position zurückzustellen.
- Der Kunde hat sich an die Bodenmarkierungen zu halten. Insb. ist das Überfahren von Sperrlinien und der grün markierten Flächen zu vermeiden.
- Sollte der Lenker keine Lenkberechtigung für das Fahrzeug besitzen, muss eine Begleitperson mit Lenkberechtigung am Beifahrersitz sitzen. Ausgenommen davon sind „Übungen im verkehrsfreien Raum“.
- Jede Art von sportlichem oder aggressivem Fahren ist verboten. Das umfasst insbesondere: Wettrennen, Beschleunigungstest („Hatzerl“), Driften und Schleudern
- Das Anfertigen von Lichtbildern und Filmen ist am Übungsplatz nur zu privaten Zwecken gestattet.
4. Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise sind Tagespreise und gültig ist der am Bestelltag angegebene
Verkaufspreis. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – als
Barzahlungspreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Bezahlung erfolgt
entsprechend der beim Bestellabschluss oder vor Ort gewählten Zahlungsart. Die Verrechnung
erfolgt in Euro.
Die Zahlung erfolgt online über Kreditkarte, Debitkarte oder Maestrokarte.
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. über
dem gesetzlichen Basiszinssatz zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer zu bezahlen. Der
Übungsplatzbetreiber ist bei Zahlungsverzug berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem
Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Außenstandes auszusetzen.
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen für den konkreten Fall nicht anderes bestimmt ist, ist
der Übungsplatzbetreiber berechtigt, bei nicht erfolgter Inanspruchnahme vereinbarter
Leistungen/Teilleistungen, welche durch den Kunden aus welchen, in seiner Interessenssphäre
liegenden Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Unfall) versäumt wurden, den im Tarif jeweils
für diese Leistung/Teilleistung vorgesehenen Preis zu verrechnen.
5. Widerruf, Stornobedingungen, Widerrufsbelehrung für Konsumenten
Ein Storno ist unter den folgenden Bedingungen möglich und bedarf der Schriftform.
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Übungsplatzbetreiber mit einer
eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die
Widerrufserklärung kann mit der Post an EDOST Fahrschule-Betriebs-GmbH, Kirchengasse 21,
2460 Bruck/Leitha oder per E-Mail an office@edost.at versendet werden. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Für die Widerrufserklärung kann das am Ende dieser AGB
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs
Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, erstattet der Übungsplatzbetreiber dem Verbraucher alle
Zahlungen, die sie von diesem erhalten hat, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem
die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist, zurück. Für die Rückzahlung
wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
wurde, es sei denn, es wurde mit dem Konsumenten ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für
die Rückzahlung wird kein Entgelt berechnet.
Kein Widerrufsrecht besteht, wenn die Vertragsleistung im Zusammenhang mit einer
Freizeitbetätigung erbracht wird (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Kein Widerrufrecht besteht, wenn auf
Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer
Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei
vollständiger Vertragserfüllung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der
Dienstleistung begonnen wurde und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Bei einem Widerruf des Verbrauchers nach Beginn der Vertragserfüllung, hat er einen im
Verhältnis zur erbrachten Leistung verhältnismäßigen Teil des Entgelts zu bezahlen (§ 16 Abs 1
FAGG).
6. Absagen/Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen
Ist der Übungsplatz infolge höherer Gewalt (wie etwa witterungsbedingte Umstände,
Naturkatastrophen, Krieg, Innere Unruhen, Streik, etc.) nur erheblich erschwert oder gänzlich
unbenutzbar haben sowohl Kunden als auch der Übungsplatzbetreiber das Recht – abweichend
von den Stornobedingungen in Pkt.7 – den Übungsplatz nicht zu nutzen, vorzeitig zu verlassen
oder die Nutzung des Übungsplatzes zu untersagen. In diesem Fall kann der
Übungsplatzbetreiber für die bereits erbrachten Leistungen eine Entschädigung in
angemessener Höhe (maximal der vertragliche Gesamtpreis) verlangen.
Sofern vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen
werden – und zwar aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Kunden liegen – ohne dass
ein Fall höherer Gewalt vorliegt, hat der Übungsplatzbetreiber Anspruch auf den vollen
vertraglich vereinbarten Gesamtpreis.
7. Gewährleistung und Leistungsstörungen
Der Übungsplatzbetreiber leistet Gewähr für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen. Sie hat das Recht, durch Erbringung einer gleichwertigen
Ersatzleistung, Abhilfe zu schaffen.
Keine Gewähr leistet der Übungsplatzbetreiber für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen
Dritter, deren Leistung sie lediglich vermittelt.
Sollten Leistungsstörungen auftreten, sind Kunden verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu
unternehmen, um zur Behebung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden gering
zu halten. Insbesondere sind Kunden dazu verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich
einem bei der Veranstaltung anwesenden Instruktor/Beauftragten persönlich oder über die
Telefonhotline mitzuteilen. Befugnisse zur
Abgabe rechtlicher Erklärungen haben diese Beauftragten jedoch nicht.
8. Haftungsbeschränkung für Sach- und Vermögensschäden
Eine Haftung für von des Übungsplatzbetreibers oder deren Mitarbeitern verschuldete Schäden
ist bei Vorliegen lediglich leichter Fahrlässigkeit ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für
Schäden, die durch Dritte oder andere Kunden verursacht werden. Es besteht jedenfalls keine
Haftung für leicht fahrlässig verursachte, vorhersehbare oder veranstaltungs- und kurstypische
Schäden. Sofern Kraftfahrzeuge auf dem Übungsplatz abgestellt werden, übernimmt die
Fahrschule keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache am abgestellten Fahrzeug
oder an anderen Vermögensgegenständen des Einstellers, es sei denn, der Schaden wurde
nachweislich durch das Personal des Übungsplatzbetreibers grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht. Dem Kunden ist auch bewusst, dass aufgrund unvorhersehbarer und untypischer
Gefahren, wie insbesondere durch Verlust oder Diebstahl Schäden eintreten können.
Außerhalb des Geltungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes ist eine Haftung für vom
Übungsplatzbetreiber oder dessen Mitarbeitern verschuldete Schäden beim Vorliegen lediglich
leichter Fahrlässigkeit ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für Schäden, die durch Dritte
oder andere Kunden verursacht wurden. Es besteht jedenfalls keine Haftung für leicht fahrlässig
verursachte, vorhersehbare oder veranstaltungs- und kurstypische Schäden. Die Haftung ist
ebenfalls bei Schäden, die durch Gefahren, welche vorhersehbar bzw. kurs- und
veranstaltungstypisch sind, auch im Falle des Vorliegens grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist beim Vorliegen untypischer und unvorhersehbarer
Gefahren nicht ausgeschlossen. Das Vorliegen dieser Umstände obliegt der Beweislast des
Vertragspartners. Der Übungsplatzbetreiber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder
Art und Ursache an auf dem Übungsplatz abgestellten Fahrzeugen oder an anderen
Vermögensgegenständen des Einstellers, es sei denn der Schaden wurde nachweislich durch
das Personal des Übungsplatzbetreibers grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Sämtliche
Ansprüche des Vertragspartners bzw. dessen Rechtsnachfolger gegen den
Übungsplatzbetreiber verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Werden Gegenstände eingebracht, die üblicherweise nicht in Kraftfahrzeugen aufbewahrt
werden (wie z.B. Dokumente, Wertpapiere, Schmuck, Schlüssel, Geld oder sonstige
Wertgegenstände), so erfolgt die Einbringung dieser Sachen immer auf eigene Gefahr und unter
Ausschluss jeglicher Haftung des Übungsplatzbetreibers bzw. dessen Personal, ausgenommen
Vorsatz- und grober Fahrlässigkeit im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes, in
allen anderen Fällen ausgenommen Vorsatz.
Der Vertragspartner haftet für jegliche von ihm direkt oder indirekt verursachten Schäden an der
Anlage welche durch Unfälle sowie für Personenschäden sowie Schäden an Gegenstände
Dritter, insbesondere zum Beispiel an Drittfahrzeugen. Er haftet in jedem Fall in voller Höhe des
Schadens und wird der Übungsplatzbetreiber sowie alle mit ihm in Verbindung stehenden
Organisationen und Einzelpersonen von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem vom
Kunden verursachten Schadensereignissen stehen bzw. daraus resultieren, schad- und klaglos
halten.
9. Rechtsform , Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort
des Übungsplatzbetreibers zuständigen des Gerichtes vereinbart.
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der Kunde im
Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland
beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz des
Übungsplatzbetreibers im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder
des Ortes der Beschäftigung des Kunden liegt.
Sofern eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder
undurchführbar sein sollte, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
WIDERRUFSFORMULAR
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es zurück.
An die
EDOST Fahrschul-Betriebs-GmbH
Kirchengasse 21
2460 Bruck an der Leitha
+43 2 1626 2471 10
office@edost.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der
folgenden Dienstleistung(en):
Benutzung des kleineren Teils des Übungsplatzes Enzersdorf/Fischa für die
„Prüfungsübungen B“
Benutzung des größeren Teils des Übungsplatzes Enzersdorf/Fischa für die
„Fahrübungsplatz
Name des Verbrauchers: _________________________________________________________________________
Anschrift: _____________________________________________________________________________________
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Datum
__________________________
Unterschrift des Verbrauchers
(nur bei Mitteilung auf Papier)
